Gerhard Kronisch

Kanzlei für Arbeitsrecht

Unser Kerngeschäft ist die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von AT-Angestellten, leitenden Angestellten, oberen Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Gerichten.

Darüber hinaus beraten und schulen wir Betriebsräte und Sprecherausschüsse in allen Fragen der Betriebsverfassung und der Sprecherausschussverfassung, gern auch inhouse.

Langjährige Beratungspraxis, Berufserfahrung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und profunde Kenntnisse in der Chemie, in der Automobilbranche, in der Telekommunikation und in weiteren Branchen zeichnen uns aus.

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der auch strategische, taktische und systemische Fragen einbezieht. Unser Erfolg gibt uns Recht.

Kompetenzen

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Ausgestaltung und Beurteilung von Aufhebungsverträgen / Abfindungen
  • Ausgestaltung und Beurteilung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen / Vorstandsverträgen
  • Betriebliche Altersversorgung / Anpassung von Betriebsrenten
  • Kündigungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Versetzung / Degradierung
  • Zeugnisrecht

Betriebsräte und Sprecherausschüsse

  • Beratung von Betriebsräten und Sprecherausschüssen in allen Fragen der Betriebsverfassung und der Sprecherausschussverfassung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses
  • Schulungen von Betriebsräten und Sprecherausschüssen

Am Saynschen Hof 6 ˙ 53604 Bad Honnef ˙ Telefon 02224 9899418 ˙ Mobil 0151 42105789 ˙ anwalt@gerhardkronisch.de